Digitale Tools für Lehre und Kollaboration
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Werden (u. a.) in der Lehre an Hochschulen digitale Tools eingesetzt, die nicht von den Hochschulen selbst entwickelt und/oder gehostet sind, handelt es dabei in der Regel um eine sog. Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO. Auftragnehmer sind dann die Anbieter der digitalen Tools.
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Das 4-seitige PDF inkl. Checkliste beleuchtet, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sich aus der Nutzung digitaler Tools in (Hochschul-)Lehre und Kollaboration ergeben.
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