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Recht

Digitale Lehre & Urheberrecht: § 60a UrhG, Zitate, OER & Co.

Das Video "Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co." informiert Hochschullehrende, die ihre Lehrinhalte digital vermitteln möchten, über die relevanten urheberrechtlichen Rahmenbedingungen.

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Das erwartet dich

Anhand des Videos "Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co." erfahren Lehrende, in welchem Rahmen sie in ihren Lehrveranstaltungen fremde urheberrechtlich geschützte Materialien wie Texte, Videos oder Schaubilder nutzen dürfen.

Im Video werden die relevanten Regelungen vorgestellt: § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der die gesetzlichen Erlaubnisse zugunsten von Unterricht und Lehre vorsieht, sowie § 51 UrhG, der die Zitierfreiheit festlegt.

Zwei H5P-basierte Quizze runden das Lernangebot ab.


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