Glossar
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Allgemeines GleichbehandlungsgesetzDas allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird umgangssprachlich auch das Anti-Diskriminierungsgesetz genannt und ist ein Gesetz auf Bundesebene. Ziel ist es, eine Benachteiligung aufgrund folgender Faktoren abzuschaffen:
Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2020), https://www.antidiskriminierungsstelle.de/... [Zugriff: 27.04.2023]. | |
AltenhilfeDie Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. ______________________________ | |
AltersmedizinAltersmedizin,
auch bekannt als Geriatrie, ist die Lehre von den Krankheiten des
alternden Menschen. In den meisten europäischen Ländern ist die
Geriatrie ein eigenständiges Fach oder ein Schwerpunkt in der Inneren
Medizin. In Deutschland steckt sie noch in den Anfängen. Bisher ist sie
als Schwerpunkt in der Inneren Medizin in drei Bundesländern (Berlin,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt) anerkannt. Auch an den Universitäten werden
Impulse gesetzt. Immer mehr Institutionen sind dabei, einen Lehrstuhl
für Geriatrie einzurichten. Bereits berufstätige Ärzte haben die
Möglichkeit, sich zum Geriater fortzubilden, indem sie anderthalb Jahre
lang an einer entsprechend zertifizierten Klinik tätig sind. ______________________________ | ||
Ambulanter HospizdienstBasierend auf der Gründungsidee der Hospizbewegung erbringen ambulante Hospizdienste qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in Haushalten, Familien, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dabei sind die Mitarbeiter*innen sowohl im Bereich der APV als auch der SPV tätig. Zu den Aufgaben gehören sowohl Hilfestellungen bei der Bewältigung von Alltagsaktivitäten (z.B. Einkaufen, Gartenarbeit) als auch emotionale und spirituelle Begleitung von Patient*innen und Zugehörigen. Aber auch die Übernahme von organisatorischen Aufgaben (z.B. im Telefondienst oder die Akquise von Spendengeldern) ist Bestandteil der Arbeit. Anforderungen bezüglich Inhalt, Qualität und Umfang von ambulanter Hospizarbeit sind in der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgehalten. Zu beachten ist allerdings, dass ehrenamtliche Hospizarbeit niemals ein Ersatz für professionelle Palliativversorgung sein kann. ______________________________ Vgl. Leitlinienprogramm Onkologie [Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF] (2020), S. 96f. | |
ApoplexDer Begriff Apoplex bezeichnet einen "schlagartig" auftretenden Ausfall von Gehirnfunktionen. Apoplex ist der Oberbegriff für die akute Schädigung von Hirnarealen, die entweder infolge eines Gefäßverschlusses (Hirninfarkt, ischämischer Infarkt) oder durch eine Hirnblutung (hämorrhagischer Infarkt) entsteht. Der Apoplex zählt zusammen mit Herz- und Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland und die häufigste Ursache für bleibende Behinderung im Erwachsenenalter. ______________________________ | ||
ArzneimittelArzneimittel sind Stoffe bzw. Stoffzubereitungen, die angewandt werden,
um Krankheiten durch Einsatz am oder im Körper zu behandeln (z.B. Tabletten oder Salben). ______________________________ Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2022), https://www.bundesgesundheitsministerium.de... [Zugriff: 27.04.2023]. | |
AutonomieIm Kontext der Psychologie wird mit dem Begriff Autonomie bzw. Unabhängigkeit ein Zustand von Selbstständigkeit, Entscheidungsfreiheit oder Selbstbestimmung bezeichnet. Mit Selbstbestimmung ist dabei die Vorstellung verbunden, nach den eigenen Vorstellungen und Regeln Leben zu dürfen. [1] Es wird angenommen, dass Sie ein wesentlicher Aspekt des Menschen seins ist. Häufig werden die Begriffe Autonomie und Selbstbestimmung synonym verwendet. [2] ______________________________ | ||
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Betreuung mit EinwilligungsvorbehaltBei der Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt wird unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen dem Betreuten auferlegt, Willenserklärungen nur mit Einwilligung des Betreuers in dessen gerichtlich festgelegten Aufgabenkreisen abgeben zu können.
Die Erklärungen des Betreuten entfalten zumindest im Innenverhältnis nur mit Zustimmung des Betreuten Wirkung. | |
Betreuung, RechtlicheDie
rechtliche Betreuung ist eine von vier Möglichkeiten, die es
Patient*innen erlaubt, seiner Autonomie auch dann noch Geltung zu
verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind. Eine rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht zugewiesene Person, die für einen Menschen, der aufgrund einer geistigen oder seelischen, in seltenen Fällen auch körperlicher Erkrankung nicht oder nur teilweise in der Lage ist, Rechtsgeschäfte auszuführen, jene rechtswirksame Willenserklärungen trifft. Dabei kann die Geschäftsfähigkeit auch noch vorhanden sein. In jenem Falle ist von einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt die Rede, bei der die Willenserklärung der zu betreuenden Person mit der Betreuungsperson abzustimmen ist. Die anderen drei Möglichkeiten sind:
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