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A

Allgemeine Palliativversorgung

Allgemeine Palliativversorgung wird durch diejenigen Grundversorger und Spezialisten erbracht, die Patient*innen mit lebensbedrohlichen Krankheiten betreuen und über ein fundiertes Grundwissen und entsprechende Basisfertigkeiten in palliativen Behandlungskonzepten verfügen. Im Rahmen der allgemeinen Palliativversorgung werden Patient*innen mit einzelnen Symptomen und wenig komplexen Problemen versorgt. Die allgemeine Palliativversorgung ist nicht an spezifische strukturelle Voraussetzungen gebunden.

Zu der allgemeinen Palliativversorgung gehört in erster Linie die kontinuierliche Versorgung durch Haus- und Fachärzte und Pflegedienste in Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen (z. B. Seelsorger*innen, Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen, Therapeut*innen) und ambulanten Hospizdiensten. Aber auch stationäre Pflegeeinrichtungen und allgemeine Krankenhäuser gehören dazu.

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Vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (2016b), S. 14.

Eingabelink: Allgemeine Palliativversorgung

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird umgangssprachlich auch das Anti-Diskriminierungsgesetz genannt und ist ein Gesetz auf Bundesebene. Ziel ist es, eine Benachteiligung aufgrund folgender Faktoren abzuschaffen:

  • Rasse
  • Ethnischer Herkunft und Geschlecht
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuellen Orientierung
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Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2020), https://www.antidiskriminierungsstelle.de/... [Zugriff: 27.04.2023].


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Altenhilfe

Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.

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Vgl. §71 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

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Altersmedizin

Altersmedizin, auch bekannt als Geriatrie, ist die Lehre von den Krankheiten des alternden Menschen. In den meisten europäischen Ländern ist die Geriatrie ein eigenständiges Fach oder ein Schwerpunkt in der Inneren Medizin. In Deutschland steckt sie noch in den Anfängen. Bisher ist sie als Schwerpunkt in der Inneren Medizin in drei Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) anerkannt. Auch an den Universitäten werden Impulse gesetzt. Immer mehr Institutionen sind dabei, einen Lehrstuhl für Geriatrie einzurichten. Bereits berufstätige Ärzte haben die Möglichkeit, sich zum Geriater fortzubilden, indem sie anderthalb Jahre lang an einer entsprechend zertifizierten Klinik tätig sind.

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Vgl. Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (2023), https://www.dggeriatrie.de... [Zugriff: 20.01.23].


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Ambulanter Hospizdienst

Basierend auf der Gründungsidee der Hospizbewegung erbringen ambulante Hospizdienste qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in Haushalten, Familien, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dabei sind die Mitarbeiter*innen sowohl im Bereich der APV als auch der SPV tätig. 

Zu den Aufgaben gehören sowohl Hilfestellungen bei der Bewältigung von Alltagsaktivitäten (z.B. Einkaufen, Gartenarbeit) als auch emotionale und spirituelle Begleitung von Patient*innen und Zugehörigen. Aber auch die Übernahme von organisatorischen Aufgaben (z.B. im Telefondienst oder die Akquise von Spendengeldern) ist Bestandteil der Arbeit. Anforderungen bezüglich Inhalt, Qualität und Umfang von ambulanter Hospizarbeit sind in der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgehalten. Zu beachten ist allerdings, dass ehrenamtliche Hospizarbeit niemals ein Ersatz für professionelle Palliativversorgung sein kann.

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Vgl. Leitlinienprogramm Onkologie [Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF] (2020), S. 96f.


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Apoplex

Der Begriff Apoplex bezeichnet einen "schlagartig" auftretenden Ausfall von Gehirnfunktionen. Apoplex ist der Oberbegriff für die akute Schädigung von Hirnarealen, die entweder infolge eines Gefäßverschlusses (Hirninfarkt, ischämischer Infarkt) oder durch eine Hirnblutung (hämorrhagischer Infarkt) entsteht. Der Apoplex zählt zusammen mit Herz- und Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland und die häufigste Ursache für bleibende Behinderung im Erwachsenenalter.

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Vgl. Robert Koch-Institut (2020), https://www.rki.de... [Zugriff: 20.01.2023].


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Arzneimittel

Arzneimittel sind Stoffe bzw. Stoffzubereitungen, die angewandt werden, um Krankheiten durch Einsatz am oder im Körper zu behandeln (z.B.  Tabletten oder Salben).

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Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2022), https://www.bundesgesundheitsministerium.de... [Zugriff: 27.04.2023].

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Autonomie

Im Kontext der Psychologie wird mit dem Begriff Autonomie bzw. Unabhängigkeit ein Zustand von Selbstständigkeit, Entscheidungsfreiheit oder Selbstbestimmung bezeichnet. Mit Selbstbestimmung ist dabei die Vorstellung verbunden, nach den eigenen Vorstellungen und Regeln Leben zu dürfen. [1] Es wird angenommen, dass Sie ein wesentlicher Aspekt des Menschen seins ist. Häufig werden die Begriffe Autonomie und Selbstbestimmung synonym verwendet. [2]

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[1] Vgl. 
Stangl, W. (2023), https://lexikon.strangl.eu... [Zugriff: 05.01.2023].
[2] Vgl. Heimerl, K. et al. (2018), S. 3ff.

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B

Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

Bei der Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt wird unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen dem Betreuten auferlegt, Willenserklärungen nur mit Einwilligung des Betreuers in dessen gerichtlich festgelegten Aufgabenkreisen abgeben zu können. Die Erklärungen des Betreuten entfalten zumindest im Innenverhältnis nur mit Zustimmung des Betreuten Wirkung.

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Betreuung, Rechtliche

Die rechtliche Betreuung ist eine von vier Möglichkeiten, die es Patient*innen erlaubt, seiner Autonomie auch dann noch Geltung zu verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind.

Eine rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht zugewiesene Person, die für einen Menschen, der aufgrund einer geistigen oder seelischen, in seltenen Fällen auch körperlicher Erkrankung nicht oder nur teilweise in der Lage ist, Rechtsgeschäfte auszuführen, jene rechtswirksame Willenserklärungen trifft. Dabei kann die Geschäftsfähigkeit auch noch vorhanden sein. In jenem Falle ist von einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt die Rede, bei der die Willenserklärung der zu betreuenden Person mit der Betreuungsperson abzustimmen ist.

Die anderen drei Möglichkeiten sind:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung

Eingabelink: Betreuung, Rechtliche


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