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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird umgangssprachlich auch das Anti-Diskriminierungsgesetz genannt und ist ein Gesetz auf Bundesebene. Ziel ist es, eine Benachteiligung aufgrund folgender Faktoren abzuschaffen:

  • Rasse
  • Ethnischer Herkunft und Geschlecht
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuellen Orientierung
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Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2020), https://www.antidiskriminierungsstelle.de/... [Zugriff: 27.04.2023].


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