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Betreuung, Rechtliche

Die rechtliche Betreuung ist eine von vier Möglichkeiten, die es Patient*innen erlaubt, seiner Autonomie auch dann noch Geltung zu verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind.

Eine rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht zugewiesene Person, die für einen Menschen, der aufgrund einer geistigen oder seelischen, in seltenen Fällen auch körperlicher Erkrankung nicht oder nur teilweise in der Lage ist, Rechtsgeschäfte auszuführen, jene rechtswirksame Willenserklärungen trifft. Dabei kann die Geschäftsfähigkeit auch noch vorhanden sein. In jenem Falle ist von einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt die Rede, bei der die Willenserklärung der zu betreuenden Person mit der Betreuungsperson abzustimmen ist.

Die anderen drei Möglichkeiten sind:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung

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