Die
rechtliche Betreuung ist eine von vier Möglichkeiten, die es
Patient*innen erlaubt, seiner Autonomie auch dann noch Geltung zu
verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind.
Eine
rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht zugewiesene Person, die
für einen Menschen, der aufgrund einer geistigen oder seelischen, in
seltenen Fällen auch körperlicher Erkrankung nicht oder nur teilweise in
der Lage ist, Rechtsgeschäfte auszuführen, jene rechtswirksame
Willenserklärungen trifft. Dabei kann die Geschäftsfähigkeit auch noch
vorhanden sein. In jenem Falle ist von einer Betreuung mit
Einwilligungsvorbehalt die Rede, bei der die Willenserklärung der zu
betreuenden Person mit der Betreuungsperson abzustimmen ist.