Allgemeine Palliativversorgung wird durch diejenigen Grundversorger und
Spezialisten erbracht, die Patient*innen mit lebensbedrohlichen Krankheiten betreuen und
über ein fundiertes Grundwissen und entsprechende Basisfertigkeiten in palliativen
Behandlungskonzepten verfügen. Im Rahmen der allgemeinen Palliativversorgung
werden Patient*innen mit einzelnen Symptomen und wenig komplexen Problemen
versorgt. Die allgemeine Palliativversorgung ist nicht an spezifische strukturelle
Voraussetzungen gebunden.
Zu der allgemeinen Palliativversorgung gehört in erster Linie die kontinuierliche Versorgung
durch Haus- und Fachärzte und Pflegedienste in Zusammenarbeit mit
weiteren Berufsgruppen (z. B. Seelsorger*innen, Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen, Therapeut*innen) und ambulanten Hospizdiensten. Aber auch stationäre Pflegeeinrichtungen und
allgemeine Krankenhäuser gehören dazu.
______________________________ Vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (2016b), S. 14.