Basierend auf der Gründungsidee der Hospizbewegung erbringen
ambulante Hospizdienste qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in
Haushalten, Familien, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dabei sind die
Mitarbeiter*innen sowohl im Bereich der APV als auch der SPV tätig.
Zu den
Aufgaben gehören sowohl Hilfestellungen bei der Bewältigung von
Alltagsaktivitäten (z.B. Einkaufen, Gartenarbeit) als auch emotionale und
spirituelle Begleitung von Patient*innen und Zugehörigen. Aber auch die Übernahme
von organisatorischen Aufgaben (z.B. im Telefondienst oder die Akquise von
Spendengeldern) ist Bestandteil der Arbeit. Anforderungen bezüglich Inhalt,
Qualität und Umfang von ambulanter Hospizarbeit sind in der Rahmenvereinbarung
nach § 39a Abs. 2 Satz 8 Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgehalten. Zu beachten ist allerdings, dass ehrenamtliche Hospizarbeit niemals ein Ersatz
für professionelle Palliativversorgung sein kann.
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Vgl. Leitlinienprogramm Onkologie [Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche
Krebshilfe, AWMF] (2020), S. 96f.