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Ambulanter Hospizdienst

Basierend auf der Gründungsidee der Hospizbewegung erbringen ambulante Hospizdienste qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in Haushalten, Familien, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dabei sind die Mitarbeiter*innen sowohl im Bereich der APV als auch der SPV tätig. 

Zu den Aufgaben gehören sowohl Hilfestellungen bei der Bewältigung von Alltagsaktivitäten (z.B. Einkaufen, Gartenarbeit) als auch emotionale und spirituelle Begleitung von Patient*innen und Zugehörigen. Aber auch die Übernahme von organisatorischen Aufgaben (z.B. im Telefondienst oder die Akquise von Spendengeldern) ist Bestandteil der Arbeit. Anforderungen bezüglich Inhalt, Qualität und Umfang von ambulanter Hospizarbeit sind in der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgehalten. Zu beachten ist allerdings, dass ehrenamtliche Hospizarbeit niemals ein Ersatz für professionelle Palliativversorgung sein kann.

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Vgl. Leitlinienprogramm Onkologie [Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF] (2020), S. 96f.


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