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SAPV

Die SAPV hat zum Ziel, Personen, die von einer komplexen palliativmedizinischen Problematik betroffen sind, einen möglichst langen Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.[1] Abhängig vom jeweiligen Versorgungsbedarf sind SAPV-Teams in der Beratung, Anleitung und Begleitung von Patient*innen, Angehörigen und professionellen Dienstleistern tätig. Darüber hinaus besteht bei ausgeprägten Symptomen und Problemen die Möglichkeit der teilweisen oder kompletten Übernahme der Versorgung. [2] Ein Team der SAPV besteht dabei immer aus einem oder mehreren festangestellten Ärzt*innen, Mitarbeiter*innen eines Pflegedienstes sowie Personen einer weiteren Berufsgruppe (z.B. Psychologie oder Sozialarbeit). [3] Die Vergütung erfolgt auf Basis von individuell verhandelten und regional unterschiedlichen Verträgen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. [2] Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der SAPV sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter Palliativversorgung geregelt. [3]

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[1] Vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (2016b), S. 17.
[2] Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2020), S. 11.
[3] Vgl. AOK-Bundesverband Gbr (2020), https://www.aok.de… [Zugriff: 13.01.2023].

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Schlaganfall

Der Begriff Schlaganfall bezeichnet einen "schlagartig" auftretenden Ausfall von Gehirnfunktionen. Schlaganfall ist der Oberbegriff für die akute Schädigung von Hirnarealen, die entweder infolge eines Gefäßverschlusses (Hirninfarkt, ischämischer Infarkt) oder durch eine Hirnblutung (hämorrhagischer Infarkt) entsteht. Der Schlaganfall zählt zusammen mit Herz- und Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland und die häufigste Ursache für bleibende Behinderung im Erwachsenenalter.

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Vgl. Robert Koch-Institut (2020), https://www.rki.de... [Zugriff: 20.01.2023].

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Schutzgut

Als Schutzgut werden Kategorien von Dingen bezeichnet, die vom Staat besonders zu schützen sind. Dazu zählen das Schutzgut Leben (körperliche Unversehrtheit), Freiheit oder auch öffentliche Sicherheit.

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Selbstbestimmung

Mit Selbstbestimmung ist gemeint, dass jeder Mensch selbst darüber entscheiden darf, wie er leben möchte. Diese Freiheit, über sein Leben selbst zu bestimmen, ist ein Menschenrecht, das auch durch unsere Verfassung geschützt wird: [1]

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt [...].“ [2]

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Vgl. Schneider, G./ Toyka, C. (2023), https://www.bdp.de.... [Zugriff: 09.02.2023].
Vgl. Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG)


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Sozialgericht

Ein Sozialgericht ist die Gerichtsbarkeit des Sozialrechts (erste Instanz). Grundlage ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG), in welchem der §51 die funktionelle Zuständigkeit von Sozialgerichten für Entscheidungen bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten festlegt. Die nächsthöheren Instanzen sind die Landessozialgerichte (zweite Instanz) und das Bundessozialgericht in Kassel (dritte Instanz). Letzteres ist das oberste Gericht, dessen Entscheidungen durch Rechtsmittel nicht angefochten werden können.
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Sozialgesetzbuch

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des deutschen Sozialrechts. Es besteht aus insgesamt 12 Büchern, die jeweils einen eigenen Bereich des Sozialrechts abdecken und mit römischen Ziffern durchnummeriert sind (z.B. SGB II). Ziel ist die Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk. Erste Bemühungen sind bereits im Rahmen der Rentenreform von 1957 geschehen, doch erst seit den 1970er-Jahren wurden nach und nach die einzelnen Bereiche zum Sozialgesetzbuch hinzugefügt. Noch immer sind nicht alle Teile des Sozialrechts in den Sozialgesetzbüchern geregelt (z.B. Bafög).

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Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen. Es zählt zum Verwaltungsrecht und somit zum öffentlichen Recht.

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Spezialisierte Palliativambulanz

Eine spezialisierte Palliativambulanz ist eine weitere ambulante Versorgungsstruktur, welche entweder an ein Krankenhaus, ein medizinisches Versorgungszentrum oder an eine niedergelassene Praxis (z.B. aus dem Bereich der Onkologie) angeschlossen ist. Dabei bieten Palliativambulanzen das gesamte Spektrum der ambulanten palliativen Betreuung mit Ausnahme von häuslicher Versorgung an. Jedoch bestehen hierfür in der Regel Kooperationen mit Diensten der SAPV. Die Behandlung erfolgt dabei ergänzend zu bereits bestehenden Versorgungsstrukturen und in enger Kooperation mit dem primär zuständigen Behandlungsteam. Der besondere Wert von Palliativambulanzen liegt einer Studie von Temel et al. dabei vor allem in der Integration von Palliativversorgung in die onkologische Behandlung. Empfehlungen bezüglich der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung finden sich in der S3-Leitlinie Palliativmedizin.

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Vgl. Leitlinienprogramm Onkologie [Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF] (2020), S. 86f.


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Spezialisierte Palliativversorgung

Spezialisierte Palliativversorgung wird von spezialisierten Versorgungsanbietern für Patienten angeboten, deren komplexe Anforderungen durch andere Behandlungsmöglichkeiten (einschließlich der allgemeinen Palliativversorgung) nicht hinreichend abgedeckt werden. Spezialisierte Angebote der Palliativversorgung erfordern einen Teamansatz, der ein multiprofessionelles Team mit einer interdisziplinären Arbeitsweise kombiniert. Die Teammitglieder verfügen über spezifische palliativmedizinische Qualifikation und Erfahrung und sollten ihr Tätigkeitsfeld überwiegend oder ausschließlich in der Palliativversorgung haben. Die 24-Stunden Verfügbarkeit muss gewährleistet sein.

Spezialisierte Palliativversorgung wird beispielweise durch Palliativstationen, Palliativdienste oder SAPV-Teams erbracht, Ziel ist die Linderung von komplexen körperlichen Symptomen und von psychosozialen oder spirituellen Problemen und deren Auswirkungen auf Patienten und Zugehörige. Patienten mit komplexen Bedürfnissen der palliativen Versorgung benötigen ein breites Spektrum an therapeutischen Interventionen zur Symptomlinderung. Alle Patienten mit einer fortschreitenden unheilbaren Erkrankung und nicht ausreichend durch die allgemeine Palliativversorgung behandelbaren Symptomen sollten Zugang zu Angeboten der spezialisierten Palliativversorgung haben.

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Vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (2016b), S. 14f.

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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Die SAPV hat zum Ziel, Personen, die von einer komplexen palliativmedizinischen Problematik betroffen sind, einen möglichst langen Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.[1] Abhängig vom jeweiligen Versorgungsbedarf sind SAPV-Teams in der Beratung, Anleitung und Begleitung von Patient*innen, Angehörigen und professionellen Dienstleistern tätig. Darüber hinaus besteht bei ausgeprägten Symptomen und Problemen die Möglichkeit der teilweisen oder kompletten Übernahme der Versorgung. [2] Ein Team der SAPV besteht dabei immer aus einem oder mehreren festangestellten Ärzt*innen, Mitarbeiter*innen eines Pflegedienstes sowie Personen einer weiteren Berufsgruppe (z.B. Psychologie oder Sozialarbeit). [3] Die Vergütung erfolgt auf Basis von individuell verhandelten und regional unterschiedlichen Verträgen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. [2] Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der SAPV sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter Palliativversorgung geregelt. [3]

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[1] Vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (2016b), S. 17.
[2] Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2020), S. 11.
[3] Vgl. AOK-Bundesverband Gbr (2020), https://www.aok.de… [Zugriff: 13.01.2023].


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