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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Die SAPV hat zum Ziel, Personen, die von einer komplexen palliativmedizinischen Problematik betroffen sind, einen möglichst langen Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.[1] Abhängig vom jeweiligen Versorgungsbedarf sind SAPV-Teams in der Beratung, Anleitung und Begleitung von Patient*innen, Angehörigen und professionellen Dienstleistern tätig. Darüber hinaus besteht bei ausgeprägten Symptomen und Problemen die Möglichkeit der teilweisen oder kompletten Übernahme der Versorgung. [2] Ein Team der SAPV besteht dabei immer aus einem oder mehreren festangestellten Ärzt*innen, Mitarbeiter*innen eines Pflegedienstes sowie Personen einer weiteren Berufsgruppe (z.B. Psychologie oder Sozialarbeit). [3] Die Vergütung erfolgt auf Basis von individuell verhandelten und regional unterschiedlichen Verträgen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. [2] Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der SAPV sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter Palliativversorgung geregelt. [3]

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[1] Vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (2016b), S. 17.
[2] Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2020), S. 11.
[3] Vgl. AOK-Bundesverband Gbr (2020), https://www.aok.de… [Zugriff: 13.01.2023].


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