Die SAPV hat zum Ziel, Personen, die von einer komplexen
palliativmedizinischen Problematik betroffen sind, einen möglichst
langen
Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.[1] Abhängig vom
jeweiligen Versorgungsbedarf sind SAPV-Teams in der Beratung,
Anleitung und Begleitung von Patient*innen, Angehörigen und
professionellen
Dienstleistern tätig. Darüber hinaus besteht bei ausgeprägten Symptomen
und
Problemen die Möglichkeit der teilweisen oder kompletten Übernahme der
Versorgung. [2] Ein Team der SAPV besteht dabei immer aus einem oder
mehreren festangestellten Ärzt*innen,
Mitarbeiter*innen eines Pflegedienstes sowie Personen einer weiteren
Berufsgruppe (z.B. Psychologie oder Sozialarbeit). [3] Die Vergütung
erfolgt auf Basis von individuell verhandelten und regional
unterschiedlichen Verträgen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
[2] Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der SAPV sind
vom
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Richtlinie zur Verordnung
von
spezialisierter Palliativversorgung geregelt. [3]
______________________________ [1] Vgl. Deutsche
Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (2016b), S. 17. [2] Vgl. Kassenärztliche
Bundesvereinigung (2020), S. 11. [3] Vgl. AOK-Bundesverband
Gbr (2020), https://www.aok.de… [Zugriff: 13.01.2023].