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Sozialgesetzbuch

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des deutschen Sozialrechts. Es besteht aus insgesamt 12 Büchern, die jeweils einen eigenen Bereich des Sozialrechts abdecken und mit römischen Ziffern durchnummeriert sind (z.B. SGB II). Ziel ist die Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk. Erste Bemühungen sind bereits im Rahmen der Rentenreform von 1957 geschehen, doch erst seit den 1970er-Jahren wurden nach und nach die einzelnen Bereiche zum Sozialgesetzbuch hinzugefügt. Noch immer sind nicht alle Teile des Sozialrechts in den Sozialgesetzbüchern geregelt (z.B. Bafög).

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