Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist
die Kodifikation des deutschen Sozialrechts. Es besteht aus insgesamt 12
Büchern, die jeweils einen eigenen Bereich des Sozialrechts abdecken
und mit römischen Ziffern durchnummeriert sind (z.B. SGB II). Ziel ist
die Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen zu einem
zusammenhängenden Gesetzeswerk. Erste Bemühungen sind bereits im Rahmen
der Rentenreform von 1957 geschehen, doch erst seit den 1970er-Jahren
wurden nach und nach die einzelnen Bereiche zum Sozialgesetzbuch
hinzugefügt. Noch immer sind nicht alle Teile des Sozialrechts in den
Sozialgesetzbüchern geregelt (z.B. Bafög).