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Kapitel 2.2: Soziale Differenzkategorien

Abschlussbedingungen

Wie Sie im vorherigen Kapitel bereits erfahren haben, bestehen neben der Kategorie Geschlecht bzw. Gender viele weitere Kategorien aufgrund derer – je nach Ausprägung – Menschen eher privilegiert sind oder benachteiligt werden können. Eine Form der Benachteiligung ist die Diskriminierung:

"Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung von Menschen, die ihnen den Status eines gleichwertigen und gleichberechtigten Mitglieds der Gesellschaft abspricht.“
Antidiskriminierungsstelle des Bundes


Menschen können auf unterschiedlichen Ebenen diskriminiert werden, die auf komplexe Weise ineinandergreifen können: individuell, institutionell und (gesellschafts-)strukturell. Hier ein paar Beispiele:

Individuell: Stereotype und Vorurteile, die zu direkten Beleidigungen, sozialer Ausgrenzung oder körperlichen Übergriffen führen können (z.B. rassistisch oder sexistisch motiviert)

Institutionell: Diskriminierungsmechanismen in Bildungsinstitutionen, wie z.B. die unhinterfragte und für „Nicht-Muttersprachler*innen“ diskriminierende Norm, dass alle Schüler_innen die deutsche Sprache fehlerfrei beherrschen müssen; die Missachtung nicht-binärer Identitäten bei der geschlechterbinären Einteilung von Toiletten und Umkleidekabinen innerhalb vieler öffentlicher Institutionen

Strukturell: die Norm, dass Frauen (eher) unbezahlte Care-Arbeit übernehmen; die Ausgrenzung der gesetzlichen Ehe von Beziehungen, die aus mehr als zwei Personen bestehen
 
Schauen Sie sich folgendes Video (2:18 Minuten) an, in dem am Beispiel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) die Diskriminierung aufgrund unterschiedlicher sozialer Kategorien erklärt wird.

 

 

Zuletzt geändert: Dienstag, 16. Dezember 2025, 13:12