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Glossar


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V

Verbrechen

Gemäß § 12 Abs. 1 StGB sind Verbrechen rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und darüber hinaus bedroht sind.

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Vergehen

Vergehen sind gemäß § 12 Abs. 2 StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind. Beispielhaft zu nennen ist die „einfache“ Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Sie kann somit auch mit einer Strafe unter einem Jahr bestraft werden und ist insofern ein Vergehen gem. § 12 Abs. 2 StGB.

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Verletzlichkeit

Der Begriff Vulnerabilität stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt Verwundbarkeit oder Verletzlichkeit. Unter vulnerablen Menschen werden Personen verstanden, die Herausforderungen nicht aus eigener Kraft bewältigen können und daher besonders anfällig für Krisen sind. Hierzu zählen beispielweise Frauen, Kinder und Jugendliche, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen.

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Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2023), https://www.bmz.de... [Zugriff: 25.04.2023].


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Versorgung am Lebensende

Der Terminus Versorgung am Lebensende (Englisch: End-of-Life-Care) wird manchmal synonym zu den Begriffen Palliativversorgung und Hospizversorgung verwendet, wobei das Lebensende als Zeitrahmen von ein bis zwei Jahren verstanden wird, während dessen der Patient, die Familie und die Behandler realisieren, dass die Erkrankung lebensbegrenzend oder lebenslimitierend geworden ist. Im Gegensatz dazu kann Versorgung am Lebensende auch spezifischer verstanden werden als umfassende Betreuung für sterbende Patienten in den letzten Stunden oder Tagen ihres Lebens.

Aufgrund der definitorischen Unklarheit des Begriffes rät die DGP bei Verwendung zur präzisen Beschreibung, in welchem Kontext der Begriff steht. Für die Versorgung von sterbenden Patienten in den letzten Lebenstage steht der Alternativbegriff Betreuung in der Sterbephase zur Verfügung.

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Vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (2016b), S. 6.

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Verwundbarkeit

Der Begriff Vulnerabilität stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt Verwundbarkeit oder Verletzlichkeit. Unter vulnerablen Menschen werden Personen verstanden, die Herausforderungen nicht aus eigener Kraft bewältigen können und daher besonders anfällig für Krisen sind. Hierzu zählen beispielweise Frauen, Kinder und Jugendliche, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen.

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Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2023), https://www.bmz.de... [Zugriff: 25.04.2023].


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Veränderungsmanagement (organisatorisch)

 

Unter dem Begriff Veränderungsmanagement (Change Management) werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die eine Veränderung unternehmerischer Strategien, Strukturen, Systemen oder Verhaltensweisen zur Folge haben. [1] Das grundsätzliche Ziel besteht dabei immer in der mittel- bis langfristigen Optimierung von allgemeinen Prozessen und Kommunikationsmustern, indem eine Veränderung von Verhaltensmustern und Fähigkeiten angestrebt wird. [2]

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[1] Vgl. Al-Ani, A./ Gattermeyer, W. (2001), S. 14.
[2] Vgl. Kostka, C./ Mönch, A. (2006), S. 7f.

 

 

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Vorsatz / vorsätzlich

Vorsätzlich handelt ein Täter, wenn er wissentlich und/oder willentlich vorgeht: Er weiß, was er tut, ist sich der Strafbarkeit seiner Handlung bewusst und will diese verwirklichen, in dem er planmäßig vorgeht.

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Vorsorgevollmacht

Ist eines von vier Möglichkeiten, die es dem Betroffenen erlauben, seiner Autonomie auch dann noch Geltung zu verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind.

Bei der Vorsorgevollmacht wird eine Person durch eine andere bevollmächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter des Betroffenen und setzt seinen Willen auf Grundlage eigener Willenserklärungen um. Die Rahmenbedingungen der Vorsorgevollmacht sind frei. Es gibt keine Formerfordernisse. Es kann jedoch in der Vorsorgevollmacht schriftlich oder mit notarieller Beglaubigung festgelegt werden, wer in welcher Situation was machen soll. So kann mit der Vorsorgevollmacht eine bereits bestehende Patientenverfügung durchgesetzt werden. Es kann aber auch festgelegt werden, dass in dem definierten Fall der Einwilligungsunfähigkeit bspw. durch Demenz der andere beauftragt wird, eigene Entscheidungen im Rahmen der gegebenen Vorsorgevollmacht zu fällen und entsprechend umzusetzen.

Die anderen drei Möglichkeiten sind:

  • Patientenverfügung
  • Rechtliche Betreuung
  • Betreuungsverfügung
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Vulnerabilität

Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt Verwundbarkeit oder Verletzlichkeit. Unter vulnerablen Menschen werden Personen verstanden, die Herausforderungen nicht aus eigener Kraft bewältigen können und daher besonders anfällig für Krisen sind. Hierzu zählen beispielweise Frauen, Kinder und Jugendliche, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen.

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Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2023), https://www.bmz.de... [Zugriff: 25.04.2023].

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