Ist eines von vier Möglichkeiten, die es dem Betroffenen erlauben, seiner Autonomie auch dann noch Geltung zu verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind.
Bei der Vorsorgevollmacht wird eine Person durch eine andere bevollmächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter des Betroffenen und setzt seinen Willen auf Grundlage eigener Willenserklärungen um. Die Rahmenbedingungen der Vorsorgevollmacht sind frei. Es gibt keine Formerfordernisse. Es kann jedoch in der Vorsorgevollmacht schriftlich oder mit notarieller Beglaubigung festgelegt werden, wer in welcher Situation was machen soll. So kann mit der Vorsorgevollmacht eine bereits bestehende Patientenverfügung durchgesetzt werden. Es kann aber auch festgelegt werden, dass in dem definierten Fall der Einwilligungsunfähigkeit bspw. durch Demenz der andere beauftragt wird, eigene Entscheidungen im Rahmen der gegebenen Vorsorgevollmacht zu fällen und entsprechend umzusetzen.