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Vergehen

Vergehen sind gemäß § 12 Abs. 2 StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind. Beispielhaft zu nennen ist die „einfache“ Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Sie kann somit auch mit einer Strafe unter einem Jahr bestraft werden und ist insofern ein Vergehen gem. § 12 Abs. 2 StGB.

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