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Glossar


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N

Nonverbale Kommunikation

Der Begriff beschreibt alle Formen der Kommunikation, die sich nicht auf eine sprachliche Informationsvermittlung stützen. Informationen können über alle Sinne kommuniziert werden z.B. durch Musik, Bilder, Geruch, Geschmack sowie Gestik, Mimik und Körperhaltung.

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Vgl. Esch, F.-R. (2018), https://www.wirtschaftlexikon.gabler.de... [Zugriff: 02.02.2023].

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Normen

Normen sind neben Werten und den alltäglichen Gewohnheiten Bestandteil der Moral. [1] Bei Normen handelt es sich um konkrete Handlungsvorschriften, so genannte Regeln. Die Begriffe Normen und Werte stehen in unmittelbarem Zusammenhang, denn jeder Norm kann auch ein Wert zugeordnet werden und umgekehrt. [2] Bestimmte religiöse oder kulturelle Gebote können außerdem zum Festlegen von Normen beitragen. Ein Beispiel hierfür ist "Du sollst nicht töten" aus den zehn Geboten. [3]

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[1] Vgl. Lay, R. (2022), S. 20.
[2] Vgl. Landesbildungsserver Baden-Württemberg (o.J. a), https://www.schule-bw.de... [Zugriff: 21.02.2023].
[3] Vgl. Schneider, G./ Toyka-Seid, C. (2023), https://www.bpb.de... [Zugriff: 18.01.2023].

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Notwehr

Notwehr gemäß § 32 StGB: Vereinfacht kann man feststellen, dass eine Straftat, die bei der Abwehr eines Angriffs gegen die eigene oder eine fremde Person notwendig ist, straffrei bleibt. Notwehr im Sinne des § 32 StGB ist insofern die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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Nötigung

Eine Nötigung ist eine Straftat, bei der einem Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassen nötigt. Die „Gewalt“ im Sinne des § 240 StGB ist jedes körperliche Einwirken auf das Opfer so bspw. das gewaltsame Lösen der Finger von einem Haltegriff. Die Drohung mit einem „empfindlichen Übel“ ist die Anmaßung des Täters, Einfluss auf einen besonders nachteiligen Umstand für das Opfer zu haben und diesen zu nutzen, um seinen Willen gegen den Willen des Opfers durchzusetzen. Beispielhaft seien die Vorgaben von nachteiligen Vermerken in der Pflegedokumentation zu nennen, die den Pflegebedürftigen zu einer Handlung bewegen sollen.

Es handelt sich bei der Nötigung um einen Tatbestand, der sehr weit formuliert ist und insofern eine hohe Relevanz für die pflegerische Verantwortung hat. Der Tatbestand ist auf den Schutz der Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit gerichtet und hat daher auch bei Patienten und Bewohnern eine sehr wesentliche Bedeutung. Wichtig dabei ist, dass das Verhältnis zwischen der Anwendung der Gewalt oder der Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

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