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Notwehr

Notwehr gemäß § 32 StGB: Vereinfacht kann man feststellen, dass eine Straftat, die bei der Abwehr eines Angriffs gegen die eigene oder eine fremde Person notwendig ist, straffrei bleibt. Notwehr im Sinne des § 32 StGB ist insofern die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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