Notwehr gemäß § 32 StGB: Vereinfacht kann man feststellen, dass eine
Straftat, die bei der Abwehr eines Angriffs gegen die eigene oder eine
fremde Person notwendig ist, straffrei bleibt. Notwehr im Sinne des § 32
StGB ist insofern die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.