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Kapitel 2.4: Diversität in Institutionen

Abschlussbedingungen

Benachteiligung – zum Beispiel in Form von Diskriminierung – kann einerseits individuell im Alltag wahrgenommen werden: sei es z. B. durch rassistische oder homofeindliche Äußerung in sozialen Interaktionen. Ein Beispiel für strukturelle Diskriminierung ist das Gender Pay Gap in Deutschland, also die schlechtere Bezahlung von Frauen (im Vergleich zu Männern), die u. a. auf patriarchale Strukturen zurückzuführen ist – also Strukturen, in denen der Mann im Vergleich zur Frau eine bevorzugte Stellung einnimmt (allgemein im Staat oder auch konkret innerhalb der Familie). Unter institutioneller Diskriminierung kann die Verankerung von Diskriminierungsformen in öffentlichen und privaten Institutionen verstanden werden. Ein Beispiel hierfür ist die binäre Einteilung der öffentlichen Toiletten in Frauen- und Männertoiletten. Dadurch werden Menschen, die nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind bzw. die sich selbst nicht geschlechterbinär definieren, diskriminiert, weil sie nicht mitberücksichtigt werden.

In Unternehmen hat sich mittlerweile der Begriff des Diversity Management etabliert. Darunter ist eine Managementstrategie zu verstehen, die einen konstruktiven Umgang mit Vielfalt (Diversity) vorschlägt; also die Chancen und Entwicklungspotenziale von menschlicher Vielfalt betont, anstatt sich auf die Verschiedenheit von Menschen und deren Konfliktpotenzial zu konzentrieren. Dabei sollen nicht nur Benachteiligungen der Mitarbeitenden abgebaut werden, sondern ihre Ressourcen und Potenziale positiv und konstruktiv genutzt werden.

Schauen Sie sich folgendes Video (2:58) an, in dem ein Ansatz vorgestellt wird, um gegen institutionelle Diskriminierung vorzugehen:

 

 

Zuletzt geändert: Dienstag, 16. Dezember 2025, 13:13