3. Organisation & Ablauf der Zulassung
Abschlussbedingungen
2. Luftfahrttechnische Betriebe
2.3. Instandhaltungsbetriebe
Da Luftfahrzeuge (insbesondere Verkehrsflugzeuge) oft sehr intensiv und langjährig genutzt werden, da etwa die hohen Entwicklungs- und Herstellungskosten durch den Transport vieler Menschen und Waren wieder erwirtschaftet werden sollen, kommt der Instandhaltung eine wichtige Rolle zu. Viele Luftfahrzeuge fliegen über mehrere Jahrzehnte hinweg fast jeden Tag mehrere Mittelstreckenflüge von jeweils mehreren Tausend Kilometern Länge unter oft stark variierenden Witterungsbedingungen. Trotz dieser Belastungen muss ein hohes Niveau von Sicherheit und Zuverlässigkeit aufrecht erhalten werden. Der Kernbegriff lautet hier "Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit" oder "Continuing Airworthiness".
Die primäre Rechtsgrundlage für Instandhaltungsbetriebe bildet in Europa die Vorschrift EASA Part-145. Diese Instandhaltungsbetriebe (auch MRO-Betriebe für "Maintenance, Repair & Overhaul" genannt) werden für die Instandhaltung von Luftfahrtgerät genehmigt und können - müssen jedoch nicht - zugleich Entwicklungs- und/oder Herstellungsbetriebe sein.
Die primäre Rechtsgrundlage für Instandhaltungsbetriebe bildet in Europa die Vorschrift EASA Part-145. Diese Instandhaltungsbetriebe (auch MRO-Betriebe für "Maintenance, Repair & Overhaul" genannt) werden für die Instandhaltung von Luftfahrtgerät genehmigt und können - müssen jedoch nicht - zugleich Entwicklungs- und/oder Herstellungsbetriebe sein.