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2. Grundlagen des zivilen Luftrechts

Abschlussbedingungen

3. Rechtsnormen

3.1. Einführung & Übersicht

Einige Grundlagen sollten Sie schon gelesen haben. Wir frischen auf:

Gesetz

Ein Gesetz (bzw. ein formales Gesetz) wird von einem Parlament (gesetzgebende Gewalt) beschlossen. Die Abgeordneten im jeweiligen Parlament agieren dabei als Vertreter des Volkes und stimmen für oder gegen einen Gesetzesentwurf oder enthalten sich ihrer Stimme. Kommt eine Mehrheit zustande, so wird das Gesetz mehr oder weniger direkt gültig, nachdem es ausgefertigt bzw. verkündet wurde.
In Bundesstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland kann zwischen Bundesgesetzen und Landesgesetzen unterschieden werden. Die Zuständigkeit nach Bund und/oder Bundesländern regelt das Grundgesetz. Teils wirken Bund und Bundesländer gemeinsam an der Gesetzgebung mit. Die  Bundesländer nehmen dieses Recht insbesondere über den Bundesrat (Länderkammer) wahr. Ein Gesetz muss dann von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Der Bundesrat besteht aus Vertretern der Regierungen der Bundesländer.
Nach Art. 73 GG hat der Bund "die ausschließliche Gesetzgebung über"..."den Luftverkehr". Entsprechend wird der Luftverkehr grundlegend durch Bundesgesetze - also vom Bundestag - geregelt.

Verordnung (VO)

Verordnungen sind "Erläuterungen" von Gesetzen, die keine formalen Gesetze sind, aber inhaltlich Gesetzen ähneln. Ihnen liegen in der Regel formale Gesetze zugrunde, die Formulierungen wie "näheres regelt eine Verordnung" enthalten. Eine solche Verordnung wird vom zuständigen Ministerium (Bundes- oder Landesministerium) erlassen. Im Fall der Gesetzgebung im Luftverkehr ist dies entsprechend ein Bundesministerium (in der Regel das Bundesministerium für Verkehr, dessen exakte Namensgebung mitunter wechseln kann). In Fragen von beispielsweise der Luftsicherheit kann aber auch das Bundesministerium des Innern eine Verordnung mit Bezug zur Luftfahrt erlassen. Sie sind nicht mit EU-Verordnungen zu verwechseln.