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Softwareseitige Betrachtung des Einsatzes von Endgeräten

Informationen

3. Software und Lizenzmodelle

Software unterliegt im Regelfall Lizenzbedingungen, die unterschiedliche Schwerpunkte innehaben. Eine Kategorisierung von Softwarelizenz ist anhand unterschiedlicher Parameter denkbar, z.B. anhand des Grads der eingeräumten Nutzungsrechte oder anhand der Verfügbarkeit des Quellcodes. Gängig ist hierbei eine Unterscheidung in drei Arten von Softwarelizenzen:

1. Proprietäre Software

2. Open Source Software

3. Freie Software

Bei proprietärer / kommerzieller Software ist das Nutzungsrecht durch Lizenzierungsmodelle eingeschränkt, die dem Lizenzinhaber die Nutzung im vertraglich geregelten Umfang ermöglicht. Folgende Lizenzierungsmodelle stellen oft auftretenden Modelle dar:

  • Freie Software stellt die Freiheit von Nutzer:innen in den Mittelpunkt, in dem sie es den Nutzer:innen ermöglicht, die Software zu nutzen, ihren Quellcode zu studieren, zu ändern und schließlich weiterzuverbreiten. Unter diese Art des Lizenzierungsmodell fallen verschiedene Lizenzen, zu den bekanntesten gehören die GNU General Public Licence, die Apache Licence oder die MIT Licence.

  • Einzelplatzlizenzen ermöglichen die Installation und den Betrieb von Software auf einem einzelnen Gerät. Sie räumen i.d.R. ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht gegenüber den Endanwendern ein.

  • Campuslizenzen stellen Lizenzierungsmodelle dar, die es den Angehörigen einer Institution (z.B. einer Universität oder einer Schule) ermöglicht, die Software auf Endgeräten einzusetzen, solange sie Teil dieser Institution sind.

  • Concurrent User Lizenzen berechtigen zur Installation einer Software auf beliebigen Endgeräten einer Vertragspartei. Sie schränken den Einsatz der Software anhand der Anzahl an Nutzer:innen ein, die gleichzeitig die Software oder damit in Verbindung stehende Ressourcen einsetzen möchten. 

  • Studierendenlizenzen stellen Lizenzen dar, die explizit an eine Zielgruppe aus dem Bildungsbereich adressiert und häufig, nach Vorlage einer Bezugsberechtigung wie Immatrikulationsbescheinigung, mit Preisrabatten versehen sind. Sie entsprechen oftmals dem vollen Funktionsumfang der Software, können aber durch weitere Lizenzbedingungen, wie z.B. der Untersagung des Einsatzes der Software unter kommerziellen Gesichtspunkten, eingeschränkt werden. 

  • Abonnement-Lizenzen sind eine weitere Art des Zugangs zu Software, die vergleichbar mit einer Miete sind. Nutzer:innen zahlen ein periodisch anfallendes Entgelt an den Software-Hersteller. Bieten sie den Nutzer:innen einerseits einen Vorteil hinsichtlich eines i.d.R. geringen Eingangspreises in die Nutzung oder den flexiblen Zugang zu nur vereinzelt benötigter Software, verlieren sie das Nutzungsrecht nach Kündigung des Abonnements. 

Software as a Service (SaaS) stellt eine moderne Art des Lizenzierungsmodell dar, die den Nutzer:innen den Zugang zu Software einräumt, die auf externer IT-Infrastruktur betrieben und häufig über einen Webbrowser realisiert wird. Nutzer:innen nehmen also eine Dienstleistung in Anspruch, bei der Software nur einen Teilaspekt darstellt. Einerseits bedeutet das für Nutzer:innen, dass sie keine leistungsfähige Infrastruktur zum Betrieb von Software vorhalten müssen, andererseits sind sie vom Serviceangebot und auch externen Faktoren, wie der Qualität und Leistungsfähigkeit des Netzzugangs, abhängig. Ebenso sind hier bei der Datenübertragung datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.