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2. Einführung Lernangebot & Weiterbildungsstudiengang

Abschlussbedingungen

2. Hintergrund

Die Konzeptionierung des Lernangebots und des Weiterbildungsstudiengangs erfolgte auch unter dem Eindruck der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021, da ein großer Teil der Entwicklungsarbeit für den Studiengang in diese Jahre fiel. Im Rahmen dieser Pandemie wurde ein dramatischer Einbruch des weltweiten Flugverkehrs und eine deutlich geringere Nachfrage durch Hamburger Unternehmen in der Luftfahrtindustrie beobachtet. Dies hat Unternehmen am Standort Hamburg - und insbesondere die hier ansässigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie die Dienstleister rund um die Luftfahrtbranche - starken Insolvenzrisiken ausgesetzt.

Einen Ausweg aus der schwierigen wirtschaftlichen Lage beziehungsweise eine Möglichkeit zur Überbrückung der Nachfrageflaute kann die Weiterbildung von Arbeitnehmern darstellen. Dabei ist eine steigende Notwendigkeit von spezifischer Qualifikation im Grenzbereich Luftfahrttechnik, Rechtswesen und Zulassungswesen zu beobachten. Die Qualifizierungsanforderungen steigen mit der komplexen Entwicklung der Luftfahrt ohnehin ganz grundsätzlich. Die Antwort auf diese Herausforderungen liegt in einer hochspezialisierten Weiterbildung, die dabei als grundstrukturelle Weiterbildung konzipiert ist, sodass sie zugleich ein qualifiziertes Herangehen auch bei neuen oder ungewöhnlichen Herausforderungen ermöglicht. Eines der Ziele dieses Projekts ist es daher, mittels eines qualifikatorischen Ansatzes neue Wege der Weiterentwicklung von Arbeitnehmern - auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen der Luftfahrtbranche - aufzuzeigen, ganz im Sinne des lebenslangen Lernens (Life Long Learning).

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Das Lernangebot dient damit auch dazu, der stetig steigenden Notwendigkeit von spezifischer Qualifikation im Grenzbereich Luftfahrttechnik, Rechtswesen und Zulassungswesen nachkommen zu können und einen Beitrag zur Sicherung des Luftfahrtstandorts Hamburg zu leisten. Deshalb ist die Entwicklung dieses Lernangebots auch als Reaktion auf Veränderungen in der Luftfahrtindustrie durch die COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 zu verstehen. Das offen zugängliche Lernangebot sind dabei als allgemeineres niedrigschwelliges Angebot zu verstehen, worauf Qualifizierungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung aufbauen können. Das Lernangebot trägt auf diesem Wege nicht nur zur Weiterentwicklung von Arbeitnehmern (oder Selbstständigen, die die Weiterbildungsmöglichkeiten wahrnehmen) sondern auch zur Weiterentwicklung der HOOU in der Verschränkung von offen zugänglichen Lernangeboten mit Weiterbildungsstudiengängen für Professionals im Rahmen der beruflichen Weiterbildung bei. Somit ist die HOOU hier auch Plattform des Diskurses und der Auseinandersetzung mit den (beruflichen) Konsequenzen der COVID-19-Pandemie in einer besonders betroffenen (und für Hamburg besonders wichtigen) Branche.

Die Module des Weiterbildungsstudiengangs beziehungsweise die Kurse des Lernangebots sollen die Teilnehmer beziehungsweise die Studierenden dabei jeweils in ein bestimmtes technisches oder rechtliches Thema einführen, das stets im Zusammenhang mit Nachweisführung / Zulassungswesen / Musterprüfwesen beziehungsweise Sachverständigenwesen / Gutachterwesen in der Luftfahrt betrachtet werden kann. Das Projekt ist dahingehend transdisziplinär beziehungsweise interdisziplinär ausgelegt. Beteiligt am Projekt sind daher sowohl Experten der Rechtswissenschaften, der Verkehrssicherheit und der Luftfahrttechnik sowie mit dem NIT ein Partner für Weiterbildung und Qualifizierungen von Ingenieuren.

Bei aller Faszination und Kreativität für die Luftfahrt: Sowohl die Komponenten, die Luftfahrzeuge als Ganzes, als auch die Verfahren müssen sicher sein. Hierzu gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen sowie sonstige Vorschriften, die zu berücksichtigen sind. In den klassischen - insbesondere luftfahrttechnischen - Ingenieurstudiengängen werden diese Kompetenzen und das notwendige Wissen kaum vermittelt. Es handelt sich jedoch um Schlüsselkompetenzen für die Luftfahrt. Der Umgang mit und die Arbeit auf dem Gebiet der Nachweisführung, Qualifikation und Zulassung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät sowie deren Betrieb erfordern neben breiten, interdisziplinären Kenntnissen und Denkweisen in der Luftfahrttechnik zudem eingehende Kenntnisse der relevanten Rechtsnormen. Genau hier setzt dieses Lernangebot und das Konzept des Weiterbildungsstudiengangs an, indem sie einerseits luftfahrttechnische Grundlagen in einem systemischen Kontext auffrischen, beziehungsweise vermitteln und andererseits aus ingenieurtechnischer Perspektive in die Normen und Regelungen des Luftrechts und der Nachweisführung einführen. Am Ende sollen die Absolventen in der Lage sein, mit dem erworbenen Wissen und den erlangten Kompetenzen selbständig Nachweisführungen und Zulassungen einerseits sowie fundierte Gutachten zu Flugvorkommnissen bis hin zu Unfällen zu erstellen.
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Ein vergleichbarer Studiengang ist bislang weltweit praktisch nicht verbreitet. Ebenso existiert keine einheitliche, standardisierte Qualifikations- und Ausbildungsbasis für die fraglichen Bereiche. Vielmehr erfolgt die Qualifikation in diesen Bereichen bisher unternehmensspezifisch beziehungsweise mehr oder weniger individuell durch (oft interne) Schulungen. Von hervorgehobener Bedeutung ist dabei auch, dass die akademische Qualifikation in den Bereichen Nachweisführung / Zulassungswesen / Musterprüfwesen beziehungsweise Sachverständigenwesen / Gutachterwesen international ausgebaut werden kann und zu einem einheitlichen Qualifikationsprofil sowie einem weltweit anerkannten Standard in diesen Bereichen beitragen kann.

Methodisch werden die Kompetenzen im Rahmen dieser Lernangebotsserie unter anderem über Videos, Infografiken mit Begleittexten und Reflektionsfragen ausgebildet. Mit Videos wird vor allem der Einstieg in einzelne Kapitel des jeweiligen Lernangebots unterstützt und ein Überblick vermittelt, während Reflektionsfragen den Abschluss der Kapitel beziehungsweise der Unterkapitel eines Lernangebots bilden können und somit die Verfestigung des Erlernten unterstützen sollen. Dabei wird der Kooperationsaspekt über Lerngruppen beziehungsweise in selbstorganisierten Teams ausdrücklich unterstützt. Die nicht in das offen zugängliche Lernangebot der HOOU integrierten (Teil-) Module des Weiterbildungsstudiengangs sollen - wie in einem klassischen Hochschulstudium üblich - in einem Lehrkonzept vermittelt werden, dass sich auf Lehreinheiten in Präsenzlehre stützt. Der Weiterbildungsstudiengang ist daher hybrid angelegt.