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4.2 Stufenweise Einführung und zentrale Fristen

Completion requirements

Die Uhr tickt: Mit jedem Monat rücken neue Pflichten näher – was bedeutet das konkret für Hochschulen?

 

Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (AI Act) beginnt für Hochschulen ein verbindlicher Fahrplan. Sie sind gleich doppelt gefragt: als Anwender von KI in Lehre, Verwaltung und Forschung und teils auch als Entwickler eigener KI-Systeme. Die Verordnung sieht eine mehrjährige Übergangsphase mit klaren Fristen und Pflichten vor. Der folgende Zeitstrahl zeigt, was wann konkret auf Hochschulen zukommt:

 

Datum

Meilenstein und Relevanz für Hochschulen

21. April 2021

Vorschlag des AI Acts durch die EU-Kommission

13. März 2024

Verabschiedung durch das EU-Parlament

12. Juli 2024

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU

02. August 2024

Inkrafttreten des AI Acts: Beginn der 24-monatigen Übergangsphase. Hochschulen müssen mit der Bestandsaufnahme ihrer KI-Systeme beginnen und interne Prozesse vorbereiten.

02. Februar 2025

Verbot von KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko tritt in Kraft (z.B. Social Scoring, manipulative Systeme): Hochschulen müssen entsprechende Anwendungen identifizieren und ggf. außer Betrieb nehmen. Zudem wird KI-Kompetenz für Personal verpflichtend: Hochschulen müssen Fortbildungen und Schulungen für Mitarbeitende und Studierende organisieren.

02. August 2025

Inkrafttreten von Governance-Regeln und weiteren Verpflichtungen, z.B. für Anbieter von KI mit allgemeinem Verwendungszweck: Hochschulen, die solche Systeme entwickeln oder einsetzen, müssen neue Melde- und Dokumentationspflichten beachten.

02. August 2026

Ende der Übergangsphase. Die umfassenden Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme treten in Kraft: Hochschulen müssen für alle hochriskanten KI-Anwendungen (z.B. automatisierte Prüfungsbewertung, Zulassungsverfahren) strenge Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz, Dokumentation und menschliche Kontrolle erfüllen.

02. August 2027

Verpflichtungen für Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente treten in Kraft: Hochschulen müssen spätestens jetzt alle relevanten Systeme vollständig compliant betreiben.

 

 

Typische Aufgaben für Hochschulen – was jetzt zu tun ist:

 

  • Bestandsaufnahme: Alle verwendeten und entwickelten KI-Systeme müssen frühzeitig identifiziert und dokumentiert werden.

  • Pflichtschulungen: Seit Februar 2025 ist der Aufbau von KI-Kompetenz für Mitarbeitende und Studierende gesetzlich vorgeschrieben.

  • Ordnungen prüfen: Prüfungsordnungen und interne Regularien müssen angepasst werden – insbesondere für den Umgang mit generativer KI.

  • Risikobewertung: KI-Anwendungen mit potenziell hoher Wirkung (z. B. bei Prüfungen oder Bewerbungen) müssen bis spätestens August 2026 als konform eingestuft sein (Compliance-Regelung).

  • Transparenzpflichten: Der Einsatz von KI – etwa durch Chatbots oder LLMs – muss gegenüber Studierenden, Mitarbeitenden und Dritten offen kommuniziert werden.

 

 

Fazit: Frühzeitiges Handeln ist Pflicht

 

Der AI Act ist nicht nur ein technisches oder rechtliches Thema – er verändert die Governance digitaler Hochschulprozesse grundlegend. Wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, schützt Daten und schafft Vertrauen.

Besonders wichtig:

✅ Seit Februar 2025 sind bestimmte KI-Systeme verboten und Schulungen verpflichtend.

✅ Ab August 2025 greifen neue Regeln für KI-Entwicklungen.

✅ August 2026 ist Stichtag für Hochrisiko-KI.

 

💡 Lernzusammenfassung Kapitel 4.2: Zeitplan der KI-Verordnung

  • Die Umsetzung des AI Acts erfolgt schrittweise bis 2027: Seit dem 02.08.2024 läuft eine 24-monatige Übergangsphase. Ab Februar 2025 gelten erste Verbote und Fortbildungspflichten, ab August 2026 müssen Hochrisiko-KI-Systeme vollständig compliant betrieben werden.
  • Hochschulen haben klare Pflichten: Dazu zählen eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme, die Durchführung von Schulungen, die Anpassung interner Richtlinien sowie die Einhaltung von Transparenz- und Dokumentationsanforderungen.
  • Frühzeitiges Handeln ist entscheidend: Die wichtigsten Fristen betreffen das Verbot bestimmter KI-Anwendungen (Februar 2025), die Einführung von Governance-Regeln (August 2025) und die Einhaltung der Hochrisiko-Anforderungen (August 2026).

 

Last modified: Monday, 30 June 2025, 4:08 PM