Kapitel 5.1: Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt im Bildungssystem? – Eine Entwicklung in Deutschland zwischen Fortschritt und Backlash
Menschen, die von der geschlechtlichen, sexuellen oder romantischen Norm abweichen, müssen heutzutage in Deutschland mit weniger Benachteiligung und Diskriminierung leben als noch vor wenigen Jahrzehnten. Sei es durch die Entkriminalisierung und Entpathologisierung homo- und bisexueller bzw. -romantischer Menschen in den 1990er Jahren, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2017 oder durch die Einführung der dritten Option „divers“ für den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister im Jahr 2018.
Schauen Sie sich folgendes Video (2:37 Min.) an, in dem deutlich wird, dass queere Menschen dennoch stark diskriminiert und in ihrem Alltag immer noch eingeschränkt sein können:
Seit ca. 20 Jahren wird das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt auch immer stärker im Bildungskontext, insbesondere in der bzw. für die Schule diskutiert. Neben ersten Leitlinien, Fortbildungen für Lehrkräfte und ersten Vorschlägen für inklusivere Bildungspläne wurden auch anti-feministische und queer-feindliche Stimmen lauter, die die traditionelle Familie und traditionelle Geschlechterrollen in Gefahr sehen. Nicht immer, aber meist stammen diese Stimmen – seien sie von politischen Parteien oder „besorgten Eltern“ – aus konservativen und/oder rechtspopulistischen Kreisen. Doch in den letzten Jahren haben immer mehr Bundesländer Maßnahmen erhoben. In Hamburg gibt es zum Beispiel seit 2017 den Aktionsplan des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Allen anderen Bundesländern voran steht jedoch Nordrhein-Westfalen, wo bereits seit 1999 in den Richtlinien für die Sexualerziehung des Ministerium für Schule und Bildung des Land Nordrhein-Westfalen die Thematisierung vielfältiger geschlechtlicher und sexueller Identitäten wie auch vielfältiger Formen des Zusammenlebens festgelegt steht.