Einführung zur Gemeinwohl-Matrix für Gemeinden
Abgrenzung zur Gemeinwohl-Matrix für Unternehmen
In Gemeinden fließen die zivilgesellschaftlichen Bedürfnisse und Interessen ihrer Bürger:innen, Unternehmen und ihrer sozialen Institutionen und Einrichtungen am fühlbarsten zusammen und werden „eng mit den übergeordneten Gebietskörperschaften verflochten“ (International Federation for the Economy for the Common Good e. V. 2022). Dadurch sind die Gemeinden per se als Gestalter:innen der kommunalen Selbstverwaltung dem Gemeinwohl verpflichtet (vgl. International Federation for the Economy for the Common Good e. V. 2022). Sie müssen einerseits die sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen ihrer Bürger:innen, Unternehmen und Institutionen berücksichtigen, die sie in politischen und normativen Regelungsprozessen legitimieren und gestalten, und andererseits als wirtschaftliche Akteurinnen ihren kommunalen Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen.
Fühlen sich Unternehmen primär dem ökonomischen Erfolg der Gewinnoptimierung verpflichtet, sind kommunale Unternehmen aufgefordert, ihre Ausgaben durch ihre Einnahmen zu decken. Mit der Gemeinwohl-Bilanz für Unternehmen kann gemessen werden, welchen Beitrag Unternehmen durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit für das Gemeinwohl leisten. Je größer ihr Beitrag für das Gemeinwohl, desto höher sollen sie dafür perspektivisch durch ökonomische Anreize, wie z. B. Steuererleichterungen, Vergabe von öffentlichen Aufträgen etc. belohnt werden. Die Gemeinwohl-Bilanz für Gemeinden misst nicht nur die „ethische Performance“ der eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten der Gemeinde, sondern bewertet auch, „die Nutzung von Handlungsspielräumen zur Schaffung gemeinwohlfördernder Rahmenbedingungen“ (International Federation for the Economy for the Common Good e. V. 2022).