Episode 2: "Die digitale Transformation des Kulturmanagements" – Urheberrecht
Urheberrecht - Iris Siegfried
Video-Deskription:
Wie wirkt sich die Digitalisierung auf das Urheberrecht aus? Die Digitalisierung hat enorme Auswirkungen auf das Urheberrecht, das ja immer wieder aufgrund technologischer Neuerungen geändert und angepasst werden musste. Zuletzt trat im März 2018 in Deutschland die sog. „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ in Kraft – diese erlaubt bestimmte Nutzungen im Schul-, Hochschul-, Bibliotheks- und Museumswesen. So darf beispielweise zur Veranschaulichung des Unterrichts bis zu 15 Prozent eines Buches digitalisiert und ausgedruckt werden. Die Urheber werden für die Nutzungen danach über Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften entschädigt. Auch aufgrund von EU-Recht werden die nationalen Regelungen angepasst: Im Frühjahr 2019 wird die neue europäische Urheberrechts-Richtlinie in Kraft treten. Diese soll einerseits die Klärung der Rechte im digitalen Raum erleichtern, andererseits geht es dem europäischen Gesetzgeber darum, große Online-Plattformen stärker zu regulieren. YouTube beispielsweise soll verpflichtet werden, hochgeladene Videos auf mögliche Urheberrechtsverletzungen vor deren Veröffentlichung zu überprüfen. Und dies ist deswegen so umstritten, weil es „de facto“ zu „Uploadfiltern“ führt, mit denen beispielweise aber auch „legale Zitate“ oder „satirische Verarbeitungen“ ausgeschlossen werden könnten. Wie wird innerhalb des Urheberrechts mit den Herausforderungen und Chancen umgegangen? Die Chance – und gleichzeitig die Herausforderung - für das Urheberrecht ist, dass inzwischen sehr breit diskutiert wird, welche Nutzungen und Werke überhaupt im Zeitalter der Digitalisierung schützenswert sind - auch wie lange - und wie das Urheberrecht künftig ausgestaltet werden soll, um Kreativität und Innovation zu fördern. Ein Beispiel ist das „Text- und Datamining“ - das ist ein Verfahren, mit dem aus der Analyse großer Datenbeständen neues Wissen generiert wird und das u.a. auch für die künstliche Intelligenzforschung essentiell ist. Der Gesetzgeber hat zwar inzwischen geregelt, dass dieses Verfahren keiner Einwilligung von potentiellen Urhebern bedarf, allerdings nur für den nicht-kommerziellen (wissenschaftlichen) Bereich. Wenn wir aber wollen, dass die Künstliche Intelligenz Forschung auch in Deutschland stattfindet und entsprechende Start-Up-Firmen auch hierzulande gefördert werden, sollte die kommerzielle Nutzung entsprechend geregelt werden. Wie ist es in 10 Jahren um das Urheberrecht bestellt? Auch im Jahr 2028 bleibt das Urheberrecht die wichtige Grundlage, um einen möglichst fairen Ausgleich zwischen den Urheber-, Nutzer- und Verwerterinteressen zu schaffen. Neue technologische Entwicklungen haben aber zwischenzeitlich beispielsweise die altbekannten Abovergütungssysteme abgelöst. Die Blockchain-Technologie hat sich so weiterentwickelt, dass über sog. „Smart Contracts“ Werknutzungen unmittelbar in Echtzeit nachverfolgt und automatisch direkt mit dem Urheber abgerechnet werden können - so ist ein transparenteres, globales „Digital Rights Management“ entstanden, das Urheber über Pay-per-Use-Modelle fairer vergütet, als es bei den früheren Abosystemen der Fall war.