Lektion 3: Strafrechtliche Verantwortung
3.1 Strafrechtliche Verantwortung in der Pflege
In Deutschland wird das Recht in zwei Hauptbereiche unterteilt:
- das Öffentliche Recht
- das Privatrecht/Zivilrecht
Das Öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und dem Staat, während das Privatrecht die Beziehungen unter den Bürgerinnen selbst behandelt.
Ein wichtiger Teil des öffentlichen Rechts ist das Strafrecht, das festlegt, welche Vergehen bestraft werden und wie hoch die Strafen ausfallen können. In der Ausbildung von Pflegekräften hört man oft den Satz: „Als Pflegekraft steht man mit einem Bein immer im Gefängnis.“ Dies verdeutlicht, dass das Strafrecht dazu dient, Pflegekräfte zu warnen und sie zu größtmöglicher Sorgfalt anzuhalten.
Viele strafrechtliche Vorschriften sind selbstverständlich, wie zum Beispiel das Verbot, Patient*innen körperlichen oder gesundheitlichen Schaden zuzufügen oder ihre Freiheit einzuschränken. Diese Regelungen betonen jedoch die Verantwortung, die Pflegekräfte tragen.
Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte dieser strafrechtlichen Verantwortung in der Pflege näher erläutert.