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Lektion 3: Entscheidungsfindungen in ethischen Fallgesprächen

3.3.5 Phase 5: Abschlussgestaltung

Zum Abschluss der Moderation und ethischen Entscheidungsfindung stehen die Zusammenfassung der Ergebnisse und die abschließende Ableitung von Handlungsweisen und/ oder Maßnahmen im Vordergrund.

Zu diesem Zweck sollte zu Beginn dieser Phase zunächst die Ausgangsfrage (das ethische Problem/ die ethische Perspektive) durch den/ die Moderator*in wiederholt werden. Von Bedeutung ist dabei, ob sich die Meinungen und Ansichten der Teilnehmer*innen bezogen auf die Ausgangsfrage geändert haben. Außerdem sollten noch offengebliebene Fragen geklärt werden. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, wenn der/ die Moderator*in alle Teilnehmer*innen um ein kurzes Statement bittet. So kann verhindert werden, dass nur die Meinungen und Ansichten von Einzelpersonen berücksichtigt werden.

Sofern es im Anschluss an diese Aussprache keine weiteren Fragen gibt, beginnt der/ die Moderator*in damit, die wichtigsten Ergebnisse der ethischen Fallbesprechung noch einmal auf einer Flipchart oder Ähnlichem zusammenzufassen. Alternativ ist es ebenfalls denkbar, lediglich die bereits schriftlich gesammelten Informationen mündlich zusammenzufassen. Ziel ist es, im weiteren Verlauf mit Hilfe der herausgearbeiteten Argumente Maßnahmen abzuleiten, Absprachen zu treffen und das weitere Vorgehen zu planen.

Nachdem sich die Teilnehmer*innen der ethischen Fallbesprechung auf Maßnahmen und einen Ablauf für das weitere Vorgehen geeinigt haben, steht die Fallbesprechung vor dem unmittelbaren Abschluss. Auch hier bietet es sich wieder an, dass der/ die Moderator*in die Teilnehmer*innen um ein kurzes Statement bittet. Im Vordergrund steht dabei, wie die Teilnehmer*innen sich aktuell mit den getroffenen Entscheidungen fühlen. Dieser Schritt ist insofern von Bedeutung, als dass er dem/ der Moderator*in die Möglichkeit eröffnet, ggf. noch einmal zu intervenieren, sofern eine beteiligte Person sehr große Bedenken bezüglich der getroffenen Entscheidung äußert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass kein/e Teilnehmer*in mit ihren Gefühlen alleine gelassen wird. Für den Fall, dass an dieser Stelle kein weiterer Interventionsbedarf besteht, ist das ethische Fallgespräch beendet.

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