Zum Hauptinhalt

Lektion 3: Entscheidungsfindungen in ethischen Fallgesprächen

3.2.6 Ankündigung und Einladung

Am Ende der Vorbereitungen ist es Ihre Aufgabe als Moderator*in die Teilnehmer*innen zum geplanten Gespräch einzuladen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Einladung so rechtzeitig wie möglich verschickt wird, sodass eine Teilnahme und Planbarkeit für die beteiligten Personen möglich ist.

Grundsätzlich sollten folgende Informationen in der Einladung enthalten sein:

  • Warum findet das Treffen statt (Anlass, Auftrag, Thema, Sinn und Nutzen)?
  • Wo findet das Treffen statt (Adresse/ Raumnummer und ggf. Lageplan)?
  • Wie sieht der Arbeitsplan aus?
  • Wer nimmt an der Besprechung teil (Namen aller Teilnehmer*innen und Benennung von Moderator*in, Protokollführer*in und Falleinbringer*in)?
  • Ist eine Rückmeldung/ Zusage erwünscht? Wenn ja, bis wann?
Du hast 0% der Lektion erledigt.
0%