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Lektion 3: Entscheidungsfindungen in ethischen Fallgesprächen

3.2.4 Dokumentation

Damit der Entscheidungsfindungsprozess für alle Teilnehmer*innen transparent und nachvollziehbar ist, müssen alle relevanten Entscheidungen dokumentiert und protokolliert werden. Nur so ist es im Anschluss möglich, die Pflege und Betreuung des Betroffenen/ der Betroffenen entsprechend der besprochenen Inhalte und gegebenenfalls beschlossenen Maßnahmen auszurichten. 

Sofern der/ die Moderator*in durch die Protokollführung in seiner/ ihrer eigentlichen Tätigkeit (Moderation) behindert wird, sollte die Protokollierung des ethischen Fallgesprächs von einer anderen Person übernommen werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der/ die potenzielle Protokollführer*in rechtzeitig über die vorgesehene Aufgabe informiert wird und ausreichend Zeit für die Vorbereitung einplanen kann. Eine Vorlage zur Protokollierung von ethischen Fallgesprächen finden Sie unter dem folgenden Link: Protokoll zur Durchführung von ethischen Fallgesprächen.

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