Lektion 3: Entscheidungsfindungen in ethischen Fallgesprächen
3.1 Einstieg in die Durchführung von Entscheidungsfindungen in ethischen Fallgesprächen
Ethische Fallgespräche werden in der Regel durch eine Person initiiert, die in der Behandlung oder Betreuung eines Bewohners oder einer Bewohnerin vor einer ethisch herausfordernden Situation steht oder sich bereits in einem moralischen Konflikt befindet. Neben beispielsweise Pflegekräften und Ärzten können aber auch die Angehörigen eines Bewohners oder einer Bewohnerin sowie die Person selbst den Bedarf für eine ethische Fallbesprechung anmelden. Die folgende Checkliste soll Sie bei der Identifikation eines ethischen Problems unterstützen. Klicken Sie hierzu einfach auf die blau markierte Schrift.
Die Einrichtung muss nun klären, wer sich für das ethische Fallgespräch und die Entscheidungsfindung in der ethisch herausfordernden Situation verantwortlich erklärt. Im Idealfall wurde in der Einrichtung ein/e Ethikberater*in benannt, der/die bei der Anmeldung des Bedarfs eines ethischen Fallgesprächs angesprochen wird. Eine weitere Möglichkeit stellt die Kontaktaufnahme mit einem externen Ethikberatungsdienst dar.
Es kann durchaus vorkommen, dass in einer Einrichtung bislang noch kein/e Ethikberater*in benannt wurde. In diesem Fall muss eine möglichst neutrale Person als Moderator*in das ethische Fallgespräch organisieren. Wie sie bereits in der letzten Lektion erfahren haben, kommt dem Moderator bzw. der Moderatorin eine zentrale organisatorische Funktion zu, die neben der Durchführung auch die Vor- und Nachbereitung der ethischen Fallbesprechung vorsieht.
Der Moderationsprozess erscheint auf den ersten Blick sehr komplex und unübersichtlich. Durch die Gliederung in Phasen der Vor- und Nachbereitung sowie der Durchführung wird der Moderationsprozess anwendungsfreundlicher und der/die Nutzer*in erhält einen besseren Überblick.
Die verschiedenen Phasen der Moderation ethischer Fallgespräche finden Sie in der nachfolgenden Abbildung.