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Lektion 3: Entscheidungsfindungen in ethischen Fallgesprächen

3.2.3 Zeitaufwand

Damit die Teilnehmer*innen den zeitlichen Umfang des ethischen Fallgesprächs einschätzen können, muss vorab ein fester zeitlicher Rahmen definiert werden. Dabei sollten in der Regel pro Fallbesprechung maximal 45 Minuten veranschlagt werden.

Für den Fall, dass ein ethischer Konflikt besonders umfangreich ist, kann es sinnvoll sein, diesen in Teilfragen zu gliedern und jeweils in einzelnen Fallbesprechungen zu bearbeiten.

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