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Lektion 2: Moderation ethischer Fallgespräche

2.6 Grundsätzliche Aufgaben von Moderator*innen

Wie aus den vorherigen Abschnitten deutlich hervorgeht, kommt der moderierenden Person eine zentrale organisatorische Funktion zu. Aus diesem Grund erscheint es nur logisch, dass er/sie neben der Durchführung auch für die Vor- und Nachbereitung des Gesprächs/ der Veranstaltung zuständig ist. Hierzu gehört unter anderem auch das Zeitmanagement. Denn auf der einen Seite kann es bei den Teilnehmer*innen zu Unzufriedenheit führen, sofern eine Moderation erheblich mehr Zeit in Anspruch nimmt als vorab angekündigt. Auf der anderen Seite kann ein überstürztes Ende oder sogar ein Abbruch der Moderation aufgrund von Zeitmangel ebenfalls zu Frustration führen, da Ergebnisse nicht oder nur unvollständig erarbeitet wurden.

Außerdem ist der/die Moderator*in dafür verantwortlich, die Reihenfolge von Diskussionsbeiträgen zu steuern, indem er/sie einen Überblick über Meldungen und angekündigte Wortbeiträge behält. Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass der/die Moderator*in dafür Sorge zu tragen hat, dass sich alle Teilnehmer*innen wertgeschätzt und akzeptiert fühlen.

Durch diesen Spagat aus aktiver Teilnahme und passivem Zuhören fördert die moderierende Person sowohl eine positive Arbeitsatmosphäre als auch den Lösungsfindungsprozess.

Die bereits erwähnte Hierarchielosigkeit stellt eine Grundvoraussetzung für einen gelingenden Moderationsprozess dar. Denn vor allem im Gesundheitsbereich, wo oftmals fachliche Expertise im Rahmen von Entscheidungsfindungsprozessen eine nicht unerhebliche Rolle spielt, liegt es im Zuständigkeitsbereich der moderierenden Person, auf die Einhaltung von Hierarchielosigkeit zu achten.

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