Lektion 1: Grundlagen ethischer Fallgespräche
1.2 Definition ethischer Fallgespräche
Ethische Fallgespräche, auch ethische Fallbesprechungen genannt, stellen ein strukturiertes Verfahren dar, welche sich durch einen klaren Ablauf auszeichnen. Hierbei sind in der Regel drei wesentliche Kernrollen vertreten: ein/e Moderator*in, ein/e Falleinbringer*in sowie weitere beteiligte Personen, wie beispielweise ein multiprofessionelles Team oder Angehörige eines Bewohners oder einer Bewohnerin.
Alle Teilnehmer*innen innerhalb eines ethischen Fallgesprächs sind dabei gleichberechtigt. Diese Hierarchielosigkeit herrscht während des gesamten ethischen Fallgesprächs, sodass Entscheidungen immer gemeinsam getroffen werden. Durch die notwendige Teilnahme unterschiedlicher Professionen, sind klare Strukturen sowie eine Moderation ethischer Fallgespräche notwendig. Die moderierende Person muss von allen Beteiligten akzeptiert werden sowie die Kompetenz und Fähigkeit besitzen, notfalls in das Gespräch eingreifen zu können. Aufgrund dessen sind hierfür Moderationskompetenzen notwendig. Diese werden im Modul 4 Lektion 2 vermittelt.