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Lektion 1: Grundlagen ethischer Fallgespräche

1.4 Voraussetzung für ethische Fallgespräche

Die Durchführung ethischer Fallgespräche soll dann erfolgen, wenn sich eine ethische Perspektive aufzeigt. Diese wird dadurch kenntlich gemacht, dass Handlungen, Maßnahmen oder Vorkommnisse auftreten, die eine Veränderung der Lebensqualität, der Autonomie oder der Selbstwirksamkeit des Bewohners oder der Bewohnerin herbeiführen. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass ethische Perspektiven nicht nur am Lebensende auftreten. Mit dem Einzug in Altenpflegeeinrichtungen befinden sich Bewohner*innen in ihrem letzten Lebensabschnitt. Demnach können ethische Perspektiven bei allen Bewohner*innen auftreten, was das Ergreifen von Maßnahmen und die Klärung der herausfordernden Situation innerhalb eines ethischen Fallgesprächs erfordert. Generell sind solche herausfordernden Situationen aber besonders häufig am Lebensanfang und -ende zu beobachten, da hier vermehrt schwerwiegende und endgültige Entscheidungen getroffen werden müssen.

Auf den nachfolgenden Karteikarten finden Sie Beispiele von Fallsituationen, die ethischer Fallgespräche bedürfen. Klicken Sie einfach auf den Button Umdrehen, um mehr zu erfahren!

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass ethische Fallgespräche in besonders herausfordernden Situationen ihre Anwendung finden. Dabei kann das verfolgte Therapieziel sowohl dem Willen und Wohlergehen des Bewohners oder der Bewohnerin entgegenstehen als auch den Werten der Pflegekräfte, Therapeut*innen etc. widersprechen.

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