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Lektion 2: Patient*innenrechte

2.1 Patientenrechte

Auf dieser Seite werden Ihnen die Patientenrechte genauer erläutert, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Sie regeln die Beziehung zwischen Patient*innen und Behandelnden (bspw. Ärzt*innen, Pflegenden, Psycho- oder Physiotherapeut*innen) und wurden im Rahmen des „Patientenrechtsgesetz“ am 26. Februar 2013 eingeführt. Dadurch wird die Position der Patient*innen sowie die Rechtssicherheit der Behandelnden gestärkt und gleichzeitig eine transparente und qualitativ hochwertige Versorgung gefördert. Die gesetzlichen Regelungen werden durch die §§ 630a-h des BGB konkretisiert:

 

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