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Lektion 2: Ethische Grundprinzipien und Theorien

2.6 Ethische Grundprinzipien im Konzept der Palliativen Geriatrie

In dem Konzept der Palliativen Geriatrie sind bereits einige Elemente dieser ethischen Grundprinzipien verankert.

So ist das wichtigste Ziel der Palliativen Geriatrie das Wohlergehen des hilfe- und pflegebedürftigen Menschen bis zuletzt. Die Achtung der Menschenwürde ist hierbei von großer Relevanz. Dieses Ziel deckt sich mit dem im Grundgesetz beschriebenen obersten Grundprinzip der Ethik, wo es heißt, dass die Menschenwürde unantastbar ist und geachtet sowie geschützt werden muss.

Darüber hinaus hat auch die von Beauchamp und Childress als eine der vier ethischen Grundprinzipien definierte Autonomie (Selbstbestimmung) in der Palliativen Geriatrie einen großen Stellenwert. So heißt es, dass das Hauptziel zur Wahrung der Würde des hilfe- und pflegebedürftigen Menschen die Stärkung dessen Selbstbestimmung sei. Die Palliative Geriatrie verweist an dieser Stelle immer wieder auf die Vulnerabilität hochbetagter Menschen aufgrund von körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Verlusten sowie Leistungseinbußen. Die Menschen fürchten um ihre Selbstbestimmung, da sie ein Leben in Abhängigkeit nicht mehr als lebenswert halten. Daher ist es die Aufgabe einer palliativ-geriatrischen Pflegefachperson den hochbetagten Menschen Aufmerksamkeit im Sinne von aktivem Zuhören zu geben sowie deren Selbstständigkeit möglichst bis zum Tod zu erhalten. Ein empathischer Umgang ist hierbei ebenso wichtig. 

Ein weiteres wichtiges Ziel der Palliativen Geriatrie ist die Linderung von Leiden. Es wird in ihrem Konzept beschrieben, dass erst durch die Reduktion von Beschwerden die Lebensqualität der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen gestärkt werden. Dieses Ziel ähnelt dem Prinzip der Schadenvermeidung von Beauchamp und Childress.

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