Lektion 1: Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
1.9 Versorgungsangebote für die (stationäre) Altenhilfe
Wie bereits im Abschnitt zum Hospiz- und Palliativgesetz dargestellt, sollen stationäre Pflegeeinrichtungen mit Haus- und Fachärzten Kooperationsvereinbarungen schließen und müssen mit ambulanten Hospizdiensten zusammenarbeiten. Darüber hinaus ist bei Bedarf eine ambulante Mitbetreuung von Bewohner*innen durch Dienste der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) möglich.
Deshalb sind die SAPV und ambulante Hospizdienste für die (stationäre) Altenhilfe von besonderer Bedeutung.