Zum Hauptinhalt

Lektion 1: Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland

1.9 Versorgungsangebote für die (stationäre) Altenhilfe

Wie bereits im Abschnitt zum Hospiz- und Palliativgesetz dargestellt, sollen stationäre Pflegeeinrichtungen mit Haus- und Fachärzten Kooperationsvereinbarungen schließen und müssen mit ambulanten Hospizdiensten zusammenarbeiten. Darüber hinaus ist bei Bedarf eine ambulante Mitbetreuung von Bewohner*innen durch Dienste der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) möglich.

 

Deshalb sind die SAPV und ambulante Hospizdienste für die (stationäre) Altenhilfe von besonderer Bedeutung.

 

Du hast 60% der Lektion erledigt.
60%