Lektion 1: Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
1.7 Exkurs: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
Am 08. Dezember 2015 trat das Gesetzt zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (kurz: Hospiz- und Palliativgesetz) in Kraft. Damit wurde Palliativversorgung offiziell in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen. Seitdem hat jede/r Bundesbürger*in Anspruch auf Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung.
Das Gesetz zielt darauf ab, eine flächendeckende Versorgung für Menschen in der letzten Lebensphase zu verbessern. Zudem sollen die Maßnahmen des Gesetzes die "Hospizkultur" in Krankenhäusern und Pflegeheimen stärken.
Auf einzelnen Dialogkarten sind die mit dem Hospiz- und Palliativgesetz beschlossenen Maßnahmen kurz vorgestellt. Klicken Sie einfach auf „Umdrehen“, um mehr zu erfahren.