Glossar
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RechtfertigungsgründeEs gibt Situationen, in denen eine Straftat zwar tatbestandsmäßig
begangen wird, jedoch die Tat selbst nicht vorwerfbar ist. Hier werden
zwei Formen unterschieden. Die Einwilligung (Körperverletzung bei
Blutabnehmen oder Impfen) und Notwehr. Bei Notwehr ist zu beachten, dass
sie erst als solche angesehen wird, wenn sie nach fehlenden Flucht- und
Ausweichmöglichkeiten, erfolgloser defensive Schutzwehr und nur unter
größtmöglicher Schonung des Angreifers vollzogen wird. | |
Rechtliche BetreuungDie rechtliche Betreuung ist eine von vier Möglichkeiten, die es Patient*innen erlaubt, seiner Autonomie auch dann noch Geltung zu verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind. Eine rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht zugewiesene Person, die für einen Menschen, der aufgrund einer geistigen oder seelischen, in seltenen Fällen auch körperlicher Erkrankung nicht oder nur teilweise in der Lage ist, Rechtsgeschäfte auszuführen, jene rechtswirksame Willenserklärungen trifft. Dabei kann die Geschäftsfähigkeit auch noch vorhanden sein. In jenem Falle ist von einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt die Rede, bei der die Willenserklärung der zu betreuenden Person mit der Betreuungsperson abzustimmen ist. Die anderen drei Möglichkeiten sind:
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ReflexionDas Wort Reflexion stammt aus dem Lateinischen von den Begriffen „re" (zurück) und „flectere" (biegen oder beugen). Unter Reflexion wird demnach das "Sich-zurück-Wenden" des Denkens und Bewusstseins auf sich selbst verstanden. Es werden das eigene Verhalten, mentale Konzepte, Gefühle und Haltungen wahrgenommen und in Bezug zur Umwelt kritisch hinterfragt. Das Reflektieren ist eine wichtige menschliche Fähigkeit, um aus gemachten Erfahrungen zu lernen. Reflexionen können sowohl eigenständig als auch mit anderen Personen gemeinsam durchgeführt werden, wodurch ein detailliertes Verständnis von sich selbst, von Anderen oder von Situationen entstehen kann. ______________________________ | |