Zum Hauptinhalt

Glossar


Du kannst das Glossar unter Verwendung des Index durchsuchen.

@ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle

R

Recht, Öffentliches

Das öffentliche Recht steht neben dem Privat-/Zivilrecht und dem Strafrecht und bildet somit eine der Komponente der juristischen Dreiteilung in Deutschland. Es regelt Rechtsstreitigkeiten zwischen einzelnen Rechtssubjekten und und Trägern der öffentlichen Gewalt (Staat). 

Es umfasst die Bereiche Völkerrecht (z.B. Menschenrechte, Seerecht, Welthandelsrecht usw.), Supranationales Recht (Europarecht) und Nationales Recht (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Innenrecht). Teilweise wird auch das Strafrecht zum öffentlichen Recht dazugezählt, statt es als eigenständiges Rechtsgebiet zu sehen.

Eingabelink: Recht, Öffentliches

Rechtfertigungsgründe

Es gibt Situationen, in denen eine Straftat zwar tatbestandsmäßig begangen wird, jedoch die Tat selbst nicht vorwerfbar ist. Hier werden zwei Formen unterschieden. Die Einwilligung (Körperverletzung bei Blutabnehmen oder Impfen) und Notwehr. Bei Notwehr ist zu beachten, dass sie erst als solche angesehen wird, wenn sie nach fehlenden Flucht- und Ausweichmöglichkeiten, erfolgloser defensive Schutzwehr und nur unter größtmöglicher Schonung des Angreifers vollzogen wird.

Eingabelink: Rechtfertigungsgründe

Rechtliche Betreuung

Die rechtliche Betreuung ist eine von vier Möglichkeiten, die es Patient*innen erlaubt, seiner Autonomie auch dann noch Geltung zu verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind.

Eine rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht zugewiesene Person, die für einen Menschen, der aufgrund einer geistigen oder seelischen, in seltenen Fällen auch körperlicher Erkrankung nicht oder nur teilweise in der Lage ist, Rechtsgeschäfte auszuführen, jene rechtswirksame Willenserklärungen trifft. Dabei kann die Geschäftsfähigkeit auch noch vorhanden sein. In jenem Falle ist von einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt die Rede, bei der die Willenserklärung der zu betreuenden Person mit der Betreuungsperson abzustimmen ist.

Die anderen drei Möglichkeiten sind:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
Eingabelink: Rechtliche Betreuung

Reflexion

Das Wort Reflexion stammt aus dem Lateinischen von den Begriffen „re" (zurück) und „flectere" (biegen oder beugen). Unter Reflexion wird demnach das "Sich-zurück-Wenden" des Denkens und Bewusstseins auf sich selbst verstanden. Es werden das eigene Verhalten, mentale Konzepte, Gefühle und Haltungen wahrgenommen und in Bezug zur Umwelt kritisch hinterfragt. Das Reflektieren ist eine wichtige menschliche Fähigkeit, um aus gemachten Erfahrungen zu lernen. Reflexionen können sowohl eigenständig als auch mit anderen Personen gemeinsam durchgeführt werden, wodurch ein detailliertes Verständnis von sich selbst, von Anderen oder von Situationen entstehen kann.

______________________________
Vgl. Lutz, G. (2022), https://dorsch.hogrefe.com... [Zugriff: 24.04.2023].

Eingabelink: Reflexion