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Hochbetagt

Grundsätzlich ist Hochaltrigkeit ein unscharfer Begriff, wobei die Definition in Abhängigkeit der jeweiligen Perspektive (demografisch, biologisch, medizinisch u.v.m.) variiert.

Im vierten Bericht zur Lage der älteren Generation (Vierter Altenbericht) wird mit dem Begriff der Hochaltrigkeit der Altersabschnitt von 80 bis 85 Jahren als der Beginn des hohen Alters beschrieben. Beachtet werden muss allerdings, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Altersgrenze handelt, ab der bestimmte Entwicklungen mit Gewissheit stattfinden. [1] Darüber hinaus führt die derzeit zu beobachtende Zunahme des Lebensalters dazu, dass die zuvor genannte Altersgrenze zukünftig höher liegen kann, da Hochaltrigkeit als jener Lebensabschnitt definiert ist, zu dem die Hälfte der Angehörigen eines Geburtenjahrgangs bereits verstorben sind. [2]

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[1] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002), S. 53f.
[2] Vgl. Reicherz, A./ Schlicht, W. (2019), S.1.

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