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Menschenwürde

Die Menschenwürde ist ein im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter Artikel 1 Absatz 1 geregeltes Grundrecht aller in Deutschland lebenden Menschen. Hier heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.". Menschen haben laut Hilpert et al. immer einen Wert unabhängig von ihrer Religion, ihrem Herkunftsland, ihrem Geschlecht oder ihrem Alter. Somit sind alle Menschen wertvoll und haben daher auch eine Würde. Diese Menschenwürde darf keinesfalls verletzt werden.

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Vgl. Hilpert, W./ Schüller-Ruhl, T./ Meyer, D. (2021), S. 149f.

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