Um die bestmögliche Versorgung von schwerstkranken und sterbenden
Menschen auch außerhalb von Palliativstationen zu verbessern, verfügen immer
mehr Krankenhäuser über sogenannte palliativmedizinische Konsiliardienste. Auf Anforderung
des/der zuständigen Arztes/Ärztin unterstützen Palliativdienste das
Behandlungsteam. Hierdurch soll sowohl eine Verbesserung der Betreuung von
Palliativpatient*innen erreicht als auch Akutstationen entlastet werden.
Wichtig ist dabei, dass die Verantwortung zur Umsetzung von Empfehlungen des
Palliativdienstes weiterhin beim zuständigen Behandlungsteam liegt. [1] Grundsätzlich sollen Palliativdienste dazu beitragen, dass dem Sterbe- und
Abschiedsprozess auch in Krankenhäusern mehr Raum zugestanden wird.[2] Die Finanzierung erfolgt über die Codierung des zeitlichen Gesamtaufwands, den
Mitarbeiter*innen des Palliativdienstes pro Fall für die Betreuung und
Behandlung benötigt haben. [3]
______________________________ [1] Vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.
(2016b), S. 17. [2] Vgl. Seeger, C./ Kränzle, S./ Schmid, U. (2018),
S. 143. [3] Vgl. Deutsches Ärzteblatt (2016),
https://www.aerzteblatt.de… [Zugriff: 10.02.2023].