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Palliativdienst im Krankenhaus

Um die bestmögliche Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen auch außerhalb von Palliativstationen zu verbessern, verfügen immer mehr Krankenhäuser über sogenannte palliativmedizinische Konsiliardienste. Auf Anforderung des/der zuständigen Arztes/Ärztin unterstützen Palliativdienste das Behandlungsteam. Hierdurch soll sowohl eine Verbesserung der Betreuung von Palliativpatient*innen erreicht als auch Akutstationen entlastet werden. Wichtig ist dabei, dass die Verantwortung zur Umsetzung von Empfehlungen des Palliativdienstes weiterhin beim zuständigen Behandlungsteam liegt. [1] Grundsätzlich sollen Palliativdienste dazu beitragen, dass dem Sterbe- und Abschiedsprozess auch in Krankenhäusern mehr Raum zugestanden wird.[2] Die Finanzierung erfolgt über die Codierung des zeitlichen Gesamtaufwands, den Mitarbeiter*innen des Palliativdienstes pro Fall für die Betreuung und Behandlung benötigt haben. [3]

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[1] Vgl. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (2016b), S. 17.
[2] 
Vgl. Seeger, C./ Kränzle, S./ Schmid, U. (2018), S. 143.
[3] Vgl. Deutsches Ärzteblatt (2016), https://www.aerzteblatt.de… [Zugriff: 10.02.2023].


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