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Zivilrecht

Das Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - ist neben dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht eines der drei Komponenten der juristischen Dreiteilung in Deutschland. Es gliedert sich in das Allgemeine Privatrecht (Allgemeines PrivatR), zu dem das Bürgerliche Recht (Bürgerliches R) zählt, und das Sonderprivatrecht (SonderprivatR), welches sich u.a. in das Handelsrecht (HandelsR) und das Arbeitsrecht (ArbeitsR) gliedert.

Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten. (Also ohne Staat).

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