Das
Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - ist neben dem öffentlichen
Recht und dem Strafrecht eines der drei Komponenten der juristischen
Dreiteilung in Deutschland. Es gliedert sich in das Allgemeine
Privatrecht (Allgemeines PrivatR), zu dem das Bürgerliche Recht
(Bürgerliches R) zählt, und das Sonderprivatrecht (SonderprivatR),
welches sich u.a. in das Handelsrecht (HandelsR) und das Arbeitsrecht
(ArbeitsR) gliedert.
Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten. (Also ohne Staat).