Um die häusliche Situation für den Pflegebedürftigen zu verbessern, erlaubt diese Regelung Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. So können Schwellen, Stufen und schmale Türen einschränkungsgerecht umgebaut werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000,00 EUR je Maßnahme.