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Mord

Zunächst ist ein Tötungsdelikt als Totschlag anzusehen (Grundtatbestand)(Nicht unter 5 Jahren), es sei denn, es lässt sich eines der folgenden Mordmerkmale nachweisen:

  • aus Mordlust,
  • zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
  • aus Habgier 
  • aus niedrigen Beweggründen
  • heimtückisch oder
  • grausam oder mit 
  • gemeingefährlichen Mitteln oder 
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

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