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Misshandlung Schutzbefohlener

Liegt eine Misshandlung Schutzbefohlener vor, wird eine Person, die entweder unter 18 Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlos ist, gequält, roh misshandelt oder durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht für Sie zu sorgen, an der Gesundheit geschädigt. Die Person muss dabei in dem besonderen Verantwortungskreis des jeweiligen Täters liegen. Die Strafen liegen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

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