Zum Hauptinhalt

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine von vier Möglichkeiten, die es dem Betroffenen erlauben, seiner Autonomie auch dann noch Geltung zu verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind.

Mit der Betreuungsverfügung kann der Betroffene darauf Einfluss nehmen, wer im Fall einer rechtlichen Betreuung sein Betreuer werden soll. Meist handelt es sich um Familienangehörige (ehrenamtlich). Stehen diese nicht zur Verfügung, kann ein Berufsbetreuer eingesetzt werden.

Die anderen drei Möglichkeiten sind:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Rechtliche Betreuung

» Glossar