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Betreuungsrecht

Unter dem Begriff Betreuungsrecht werden insgesamt vier Möglichkeiten aufgezeigt, wie Pflegeheimbewohner*innen, Patient*innen und Pflegebedürftige Vorsorge treffen können, ihren Willen auch in Phasen der Bewusstseinseintrübung auszuüben.

Dazu gehören:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Rechtliche Betreuung
  • Betreuungsverfügung

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