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Einwilligungsfähigkeit

Unter Einwilligungsfähigkeit versteht der Jurist die Fähigkeit eines Betroffenen, in die Verletzung eines ihm zuzurechnenden Rechtsguts (z.B. körperliche Integrität) einzuwilligen bzw. dieses abzulehnen. Schon bei einer Spritze würde die körperliche Integrität verletzt werden, wodurch eine Einwilligung des Betroffenen (auch für Ärzte) einzuholen ist.

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Vgl. Betreuungsgerichtstag e.V. (2023), https://www.lexikon-betreuungsrecht.de... [Zugriff: 27.04.2023].

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